Wir beraten Sie gern:
Ergänzend zur Pflege bieten wir Beratungen an. Diese widmen sich ganz individuell den Fragen und Wünschen unserer Patienten und den Angehörigen – zum Beispiel bei Antragstellungen. Darüber hinaus führen wir gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch durch, um die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Die individuelle Beratung rund um Pflege und Betreuung
Hier beraten wir Sie unter anderem zu den Leistungen und Kosten der Pflege und helfen Ihnen bei der Antragstellung für einen Pflegegrad.
2. Regelmäßige Beratungsbesuche für die Pflegeversicherung (nach § 37 Abs. 3 SGB XI), wenn Angehörige Ihre Pflege durchführen
Wir führen Beratungsbesuche (Qualitätssicherungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI) durch. Dabei beraten wir die pflegenden Angehörigen, es werden auftretende Pflegeprobleme erörtert, Hinweise zum Einsatz von Hilfsmitteln und zu Umbaumaßnahmen für die Erleichterung der Pflege gegeben oder auch weiterführende Dienste empfohlen – zum Beispiel Begleitdienste und Friseure. Diese regelmäßigen Beratungsbesuche sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Qualität der Pflege sicherzustellen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: halbjährlich für die Stufen 2 und 3, vierteljährlich für die Stufen 4 und 5.